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Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Bitte helfen Sie uns Verwaltungskosten zu sparen

Der TV Feldkirchen 1903 e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Spenden an unseren Verein von der Steuer absetzen.

Mitgliedsbeiträge wirkungsvoll einsetzen
Weil der TV Feldkirchen Ihre Mitgliedsbeiträge so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto und Versandkosten vermeiden möchte, werden wir zukünftig nur noch Zuwendungs- bzw. Spenden bescheinigungen ab einem Betrag von mindestens 300 Euro versenden. Denn Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Ohne amtliche Quittung: Spenden bis 300 Euro
Spenden bis zu 300 Euro können hingegen ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit

  • Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder
  • Ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug)beim Finanzamt eingereicht werden.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich der vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg beizufügen.

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Bestätigung für vereinfachten Spendennachweis

Adresse/Geschäftsstelle

Karl-Weigl-Platz 4, 83620 Feldkirchen-W.
Tel: 08063 - 972052
Fax: 08063 - 972062
info@tvfeldkirchen.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Dienstag:           18:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag:       09:00 - 11:00 Uhr

Während den Schulferien ist das
Büro geschlossen.

Anfahrt/Map

Die Sportanlagen befinden sich rund um das
Schulgelände von Feldkirchen-Westerham

Interner Bereich

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