Ersthelfer-Ausbildung für Übungsleiter
Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz des Bayerischen Landes-Sportverbandes oder eines Fachverbandes ist der Nachweis über eine „Erste Hilfe Grundausbildung“ (Lehrgang von neun Lerneinheiten). Die Kosten für diese Ausbildung werden von der für Sportvereine zuständigen Unfallversicherung, der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) übernommen.
FAQ zum Ablauf der Aus- und Fortbildung für Ersthelfer
Fragen und Antworten zur Übernahme der Kosten durch die VBG
Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung für Ersthelfer
Flyer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung